Sprachrohr für Aktivitäten

Im Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckargerach - Binau - Waldbrunn - Zwingenberg werden jeweils unsere Planungen bezüglich Festlichkeiten, Clubmeisterschaften, Arbeitseinsätze bekannt gegeben. Für diejenigen, die dieses nicht abboniert haben: Das Amtsblatt kann auch unter der Internetseite der Gemeinde Neckargerach unter www.neckargerach.de und hier unter der Rubrik Rathaus & Service - Amtsblatt Online abgerufen werden.

 

Auf unserer Facebook und Instagram Seite werden alle Neuigkeiten rund um den Verein veröffentlicht. 

 

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Unser Clubheim

Nach Eintritt in den Verein erhält jedes aktive Mitglied (bzw. bei Minderjährigen dessen Erziehungsberechtigter) gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 10,00€ einen Schlüssel für die Schließanlage, was einen Zugang zu den Plätzen und zum Clubheim ermöglicht. Bitte wendet Euch hierzu an Thomas Neureuther. Kontaktdaten siehe unter Reiter "Info".

 

Das Mitglied haftet für die Rückgabe des Schlüssels. Bei Verlust kann das Mitglied ggfs. für den Austausch der Schließanlage haftbar gemacht werden.

 

Bitte das Clubheim nicht mit Tennisschuhen betreten.

 

Bei Verlassen des Clubheims: Rolläden und Türen verschließen, Licht und Fernseher ausschalten.

Ballwurfmaschine

Die Ballwurfmaschine steht sämtlichen aktiven Mitgliedern zum individuellen Einzeltrainung zur Verfügung. Bitte nach Gebrauch alle Bälle wieder einsammeln und die Maschine wieder im Clubhaus verwahren.

Bewirtschaftung

Bei Aktivitäten des Vereins übernimmt der Vergnügungsausschuß die Bewirtung. Ansonsten können Getränke dem bereit stehenden Kühlschrank entnommen werden. Die Getränkeentnahmen sind in die vorgesehenen Listen einzutragen. Getränkerechnungen werden am Jahresende im Rahmen der Jahresendabrechnung in Rechnung gestellt und dem jeweiligen Mitglied per Lastschrift belastet.

Gastspieler

Vereinsfremde Personen sind berechtigt in Begleitung eines aktiven Vereinsmitgliedes die Sportstätten zu benutzen. Für die Benutzung eines Platzes erhebt der Verein pro Spielstunde eine Gebühr in Höhe von 10,00€. Das begleitende aktive Mitglied hat dazu unter seinem Namen vor Spielbeginn einen Eintrag in die dafür ausgehängte Gastspielliste zu tätigen. Der Betrag wird am Jahresende im Rahmen der Jahresendabrechnung dem jeweiligen Mitglied belastet.

Ehemalige aktive Mitglieder sind nach Austritt aus dem Verein bzw. nach Umstellung auf eine passive Mitgliedschaft nicht berechtigt als Gastspieler am Spielgeschehen teilzunehmen.

Arbeitsstunden

Von jedem aktiven Mitglied sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres pro Kalenderjahr 5 Arbeitsstunden abzuleisten. Pro nicht erbrachter Arbeitsstunde wird eine Gebühr in Höhe von 10,00€ in Rechnung gestellt.

Verrechnungen innerhalb eines Familienverbundes sind möglich.

 

Diese Verpflichtung endet mit Vollendung des 65. Lebensjahres. 

Beendigung der Mitgliedschaft

Kündigungen der Mitgliedschaft können nur schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu einem jeden Jahresende erfolgen. Kündigungen sind dem Vorsitzenden des Vorstandes oder aber dem Kassenwart zuzustellen. Kontaktdaten siehe Reiter "Info". 

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